rinbe hat geschrieben:Hi Leute...
ich depp wurde gestern geblitzt! hatte mit meinem Em2 so knappe 80 in ner 50er Zone drauf...

Dabei fahr ich ohne witz, eigentlich immer ordentlich und halt mich an die geschwindigkeitsbegrenzungen, nur gestern war die Zeit knapp, ich fahre einmal schnell und dann sowas!
Dabei war das ne Stelle zwischen 2 käffern wo in der Nacht vielleicht insgesamt 20 autos langfahrn! Hätte nie Gedacht das man da blitzen kann.. Die Stelle ist auch nicht direkt im Dorf, sondern schon außerhalb... das Ortsschild steht nämlich ziemlich weit draußen,weshalb ich schon vorher beschleunigt habe...
aber: das dümmste ist... ich habe am 14.09.04 meine Fleppe gemacht... gestern war der 8.09.06

(
Das heisst ich bin noch in der Probezeit! verdammte 6 Tage vorher..
Was droht mir nun? Mit wieviel Kosten muss ich rechnen und wie läuft sone nachschulung ab?
mfg rinbe!
Aaaalso, um mal gezielt auf Deine Fragen einzugehen... Ich denke mit dem Führerscheinentzug ist das wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (bin mir da aber nicht sicher). Bei uns würdest Du bei so einem vergehen aufjedenfall die Fleppe behalten (NRW).
Auch wenn es 6 Tage vor dem Ende der Probezeit passiert ist, ist es denen leider egal. Mir ist das leider 3 Tage vorher passiert. Mit mindestens 1-2 Punkten musst Du rechnen. Das bedeutet in der Probezeit natürlich Nachschulung....Diese hat bei mir 320 € gekostet, lief über 4 Einheiten (also 4 mal Theorieunterricht), sowie einer Fahrprobe (ohne Prüfer, nur mit Fahrlehrer).
Solltest Du nach dieser Nachschulung nochmal auch nur einen Punkt bekommen, bekommst Du den sogenannten ''Blauen Brief''. In diesem wird dir empfohlen in psychatrische Behandlung zu gehen, aber mehr auch nicht

Den Fühererschein behällst Du dann vorerst.
ABER: Sollte dann nochmal was passieren (reicht ja schon nur über eine rote Ampel zu fahren (gibt einen Punkt)), dann ist der Führerschein MINDESTENS 3 Monate weg. Nach diesen 3 Monaten kannst Du ihn neu beantragen, was mit vielen Kosten, und mit viel Aufwand verbunden ist.
Ausserdem wird sich nach Deinem Vergehen jetzt die Probezeit um genau 2 Jahre verlängern, was natürlich gerade in so einem Fall sehr ärgerlich ist
Ich hoffe ich konnte einigrmaßen helfen
