fragen zum esd!

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beevis
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fragen zum esd!

Beitragvon beevis » 22.04.2016, 14:58

guten tag, bin neu hier, habe die sufu benutzt, aber nichts gefunden deswegen frage ich mal euch.

ich hab mir nen civic ej6 coupe gekauft und der vorbesitzer hat einen ultersport esd hinten dran geballert.
der auspuff hat auch eine eg-genehmigung allerdings ist das problem das auf dem 2ten datenblatt nicht genau mein coupe ej6 steht, sondern nur ein civic coupe ej2...

darf ich das ding jetzt nun fahren oder nicht?
passen tut er ohne probleme und auch sonst ist alles super!
ich bin mir jetz nicht sicher ob ich ihn fahren darf, aber vielleicht weiß ja einer von euch mehr :D

sollte ich ihn nicht fahren dürfen was würde mich für ne strafe bei einer kontrolle erwarten?
stilllegung und kohle bezahlen oder sogar noch mehr?

ich danke euch schon einmal ;)

Tolga_DC5
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Beitragvon Tolga_DC5 » 25.04.2016, 09:14

Darfst du nicht Fahren.
Alleine schon weil der EJ2 ein D15 Motor hat und du ein D16. Hubraum und Leistungsunterschied sowie andere Geräuschentwicklung blablabla...
Eigtl unnötig,aber man darfs leider nich laut Gesetz und laut TÜV.

Dich erwartet nur ein Mängelschein das du den abbauen sollst und ein kleines Bußgeld...wenn er gutmütig ist vll 10 oder 15eu...bis zu 80€. Stilllegung bzw Beschlagnahmen wegen einer zu lauten Abgasanlage GIBT ES NICHT MEHR seit Letztem Jahr oder länger. Viele Bullen machens trotzdem,aber wer seine Rechte nicht kennt ist selber schuld :)

beevis
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Beitragvon beevis » 25.04.2016, 15:23

bist du dir da sicher?
von dem thema hab ich auch schon was gehört und mal gegoogled, da standen lauter veschiedene aussagen!

auch das was geändert wurde, aber das sie einen trotzdem noch stilllegen dürfen, 50€ +3pkt!

überall steht halt was anderes :roll: :D

Tolga_DC5
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Beitragvon Tolga_DC5 » 26.04.2016, 18:37

ganz sicher! natürlich will jeder stilllegen. auf verdacht können sie das. aber nun nichtmehr. das ist keine gefährdung im straßenverkehr.
wenn sie aber den verdacht haben,und vll sehen,das deine reifen schleifen, dann ist das eine gefährdung und das auto darf beschlagnahmt werden. auspuffanlagen sind NICHT davon betroffen.
wir haben ja hier das riesen Street Culture treffen. da haben sie einige stillgelegt wegen auspuff. die sind zum anwalt,und dann wars gegessen. das ist nicht mehr erlaubt! ein mängelschein,bußgeld und eventuell punkte liegen im ermessen des polizisten. hatten auch welche die mir sagten das ich das ändern soll,und hab nichmal bußgeld bekommen. nur ein mängelschein mit 2 wochen frist. und das bei ner 3zoll fullrace auspuffanlage :D


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