hej!
also ich kenne dieses thema nur zu gut. man muss bei der ganzen geschichte sehr doll unterscheiden ob mann die sitze in 2/3 Türer oder 5 Türige Modelle einbaut.
für die legalität gilt....
2/3 Türer: 1.die sitze müssen an der lehne klappbar sein
2. es MÜSSEN (da nur drei Türen) auch klappbare sitzkonsolen verbaut werden.
3. sie müssen nach vorn & hinten verschiebbar sein
4.dies alles gilt nicht bei vollschalen. dort gilt dann, auto auf 2 sitzer umschreiben lassen, und Rücksitze müssen entfernt werden. aus dem einfachen grunde das ja die fondpassagiere im falle eines Unfalles keine chance haben aus dem Auto heraus zu kommen.
für keines der teile braucht man dann in diesem Falle ein gutachten oder ähnliches....man muss nur wissen wie

. eintragen KANNN man ja trotzdem alles, sagt ja keiner :"nööö mach mal nich, nimm deine 45€ für die eintragung wieder mit"
das sind jedenfalls meine erfahrungen gewesen, mit denen ich ja auch letztendlich völlig legal durch die gegend gefahren bin
gruß