Suche TÜVer für Fahrwerk und Scheinwerferaustrittskante

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civicdriver
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Beitragvon civicdriver » 28.04.2012, 09:41

Ich war mich jetzt auch beim TÜV erkundigen.
Dämpfer sind zwar eintragungsfrei, wenn sie aber verstellbar sind, egal ob über Nuten oder Gewinde, ist es eine bauartrechtliche Änderung.
Damit muss das Fw im eingebauten Zustand zusammen mit Felgen neu abgenommen werden. Das Problem ist jetzt das ich für die Konis keine Papiere hab.

Sunny
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Beitragvon Sunny » 01.05.2012, 12:42

also ich habe seid 1997 das gelbe Koni-Nutenfahrwerk drin und der Prüfer meinte damals zu mir, das die Dämpfer selbst nicht eingetragen werden müssen, da sie für das Auto bereits geprüft und zugelassen sind.

Lediglich die Federn müssen eingetragen werden, sobald man neue einbaut. Sollte man wie ich die alten Serienfedern verwenden, brauchen auch diese nicht neu abgenommen werden, denn eine Tieferlegung von 30mm war bei mir schon eingetragen, was beim EJ2 soweit ich weiß Serie war.

Sollte man natürlich nun andere Federn einbauen (wie bei mir letztes Jahr da eine gebrochen und die andere stark rostig war) muss man natürlich die neuen Federn mit den Dämpfern abnehmen lassen, da man ja Fahrwerksteile verändert.

Sollte man auch noch neue Felgen draufziehen, ist eine komplette neue Abnahme des fahrwerks in Verbindung mit der Rad/Reifenkombi fällig, so wie es auch bei meinen 17" der Fall war.

Zwar steht bis heute bei mir in meinem FZ-Schein nur eine Tieferlegung von 30mm drin, aber das hat noch nie jemanden interessiert ob es auch wirklich 30mm sind. (was es definitiv nicht ist, denn fahre ja nicht auf der obersten Nut)

In Bezug auf die Scheinwerferaustrittskante kannst du nur versuchen beim Tüv/Dekra vorbeizufahren, die Scheinwerfer richtig einstellen zu lassen um zu beweisen, das dort nichts blenden kann.
So hat das mal nen Kumpel von mir gemacht und hat geklappt.

Ich habe meine Kante noch nie gemessen, aber denke auch das ich drunter bin. Daher brauche ich mich auch nicht wundern, warum bei mir im Tüv-Bericht immer steht, das mein Abblendlicht zu tief eingestellt ist.
(besser als zu hoch, denn man will ja keinen blenden)

Gruß

PS: lieber Scheinwerfer zu tief und blenden kein, als wie bei den SUV´s so hoch wo man bald blind wird wenn man da reinschaut. Daher wäre eher mal eine max. Höhe der Scheinwerferoberkante ratsam.

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pepa
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Beitragvon pepa » 01.05.2012, 19:14

Maximale Höhe gibt es. die liegt bei 1200mm Reflektorunterkante zu Boden ;)

Ach und der EJ2 hat mit 30er federn ne 48er kante. Honda hat dafür keine Sondergenehmigung und die ProTec Version kommt ja so original vom Band. Alles verwirrend und unverständlich.

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civicdriver
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Beitragvon civicdriver » 02.05.2012, 09:06

hab mir jetzt nochmal die ABE zu den Eibachs durchgelesen. Da steht unter Bedingungen, dass die verwendeten Dämpfer in der Höhe nicht verstellbar sein dürfen. Wer hat denn die Kombi so eingetragen und was habt ihr für Erfahrungen?


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