S2000 Lenkrad (passt auf alle 96-00 Civic) - 450 Euro!

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L-X
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S2000 Lenkrad (passt auf alle 96-00 Civic) - 450 Euro!

Beitragvon L-X » 24.02.2009, 00:17

Hier bietet sich Euch eine Gelegenheit, den von vielen verhassten Buslenker aus Euren Civics zu verbannen, OHNE die Sicherheit des Airbags einzubüßen, denn dieser bleibt erhalten.

Das hier angebotene Lenkrad passt plug'n play in alle Civics von 96 bis 01, egal ob Coupe oder Hatchback.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Hier ein paar Bilder:

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Aufgrund einer fehlenden rückseitigen Kunststoffabdeckung (im Bild erkennbar, kann man bei jedem Honda Händler nachbestellen) sowie der geringfügigen Abnutzungen zum sensationellen Preis von nur

450 Euro inkl. Airbag und Versand fix.
NP: ca. 1000 Euro inkl. Airbag.:roll:

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cRiMe
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Beitragvon cRiMe » 24.02.2009, 20:24

mal ganz kurz off-topic... du weißt schon das wenn du das per post verschickst das du da sprengstoff verschickst?

ansonsten schönes lenkrad ich bräucht auch mal nen neues nach 215tkm sieht meins ganz schön abgegrabbelt aus :)

so long
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Beitragvon Mugen-Racer » 24.02.2009, 23:01

Das mit dem Sprengstoff is doch quark, der Airbag zündet nur, wenn er den elektronischen Impuls dazu bekommt.

Und die Sprengkapsel die zum zünden verbaut ist, hat keine andere Kraft als nen kleiner Böller, zumal wie gesagt zur zündung einer elektrischer Impuls notwendig ist.

Denn frage, was würde dein HH tun, wenn er nen Airbag brauch???
Die lassen sich die auch schicken!
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Civicej6
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Beitragvon Civicej6 » 24.02.2009, 23:04

jo alleine das zhause haben von nicht regestriertem sprengstoff ich strafbar!

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Beitragvon Mugen-Racer » 24.02.2009, 23:27

Wer erzählt denn son Müll, dass es unter Sprengstoff fällt????

Jungs macht euch doch mal schlau!
:roll:
Wenn des nicht zuhause haben darfst,w arum dann im AutO????
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DecL
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Beitragvon DecL » 25.02.2009, 00:04

weil es im auto von jemanden mit nem sprengschein verbaut wurde, man darf ohne schein nichts!!! an denen machen, genauso wie an den gurtstraffern!! .. und du hast wohl noch nie einen gesehen der hochgegangen ist, also im ausgebauten zustand, das ist etwas mehr als ein böller, und wenn das bei der post passiert bist du im arsch ^^

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Beitragvon VTI-COUPE » 25.02.2009, 00:34

Mugen-Racer hat geschrieben:Wer erzählt denn son Müll, dass es unter Sprengstoff fällt????

Jungs macht euch doch mal schlau!
:roll:
Wenn des nicht zuhause haben darfst,w arum dann im AutO????


Ist schon richtig das dass unter Sprengstoff eigestuft wird oder ähnlich. Versenden ist auf jedenfall Strafbar.

Aber habe ich auch schon mal gemacht und ist trotzdem heile angekommen.

Im Gesetzbuch geht es ja meistens sowieso um den seltensten aller seltenen Fälle. Wie immer.
:roll:
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Kiffgel
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Beitragvon Kiffgel » 25.02.2009, 00:37

*sorry für offtopic*

Also ich melde mich auch mal zu wort

ist ein auszug aus nem anderem Forum :

Habe letztes Jahr folgende Infos der Paketdienste eingeholt:

Die Anfrage bezog sich allerdings nur auf Privatversender. Unternehmen haben bei allen angefragten Spediteuren unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit im Rahmen eines Sonderabkommens und unter Berücksichtigung spezieller auflagen Gefahrgut zu versenden! Die antworten decken sich auch alle mit den AGB der Spediteure!

DHL / Deutsche Post
Versand möglich: nein
"Leider ist es nicht möglich Airbags mit DHL Express zu versenden. Airbags gehören zu den Gefahrgütern.
Um diese versenden zu können, benötigen Sie einen Vertrag mir DHL Express und einen Zusatzvereinbarung für Gefahrgüter."
"...Auch wenn sich der Airbag im Lenkrad befindet, ist der Versand nicht zulässig."

DPD
Versand möglich: nein
telefonischer Rückruf: Nur im Rahmen eines gesonderten Vertrages unter Auflagen der GGV

TNT
Versand möglich: ja
"...der Versand ihrer Sendung kostet 68,62 € Netto inkl. Gefahrgutzuschlag!"

UPS:
Versand möglich: nein
"...UPS hat bestimmte Waren vom Versand ausgeschlossen, dazu gehören auch Airbag´s. Somit müssen wir diesen Versand ablehnen."

sodalle .. informieren sollte man sich natürlich auch noch und das ist dabei rausgekommen

Nach deutschem Gesetzt wird ein Airbag als Sprengstoff eingestuft. Er darf daher nur von ausgebildetem Personal eingebaut und ausgebaut werden. Desweiteren ist der Versand nur in gezündetem Zustand erlaubt. Also heisst das für dich, dass du den Airbag wohl hinfahren musst :-). Die Post würde es wohl nicht merken, wenn du ihnen einen Airbag in Schachtel hinstellst, aber wenn das Paket aus irgendeinem Grund hochgehen sollte, kannst du dich schon mal warm anziehen!!!!!

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Beitragvon kktdesign » 25.02.2009, 00:58

Ich hab mal Probiert nen Airbag Lenrad über Ebay zu versteigern!

Gab ne Böse E-Mail von denen! 8)


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